Bondengüter

Bondengüter
Bọndengüter,
 
Bọndenstellen [von dänisch bonde »Bauer«], Bauerngüter in Schleswig-Holstein, die mit staatlichen Abgaben belastet und unteilbar waren. Die Abgaben trafen den Hof als Ganzes. Das für die Bondengüter geltende Anerbenrecht wurde 1777 in Schleswig so geregelt, dass ein durch das Los bestimmter Erbe das Gut zu übernehmen und die andern Erben mit Bruder- oder Schwestertaxen abzufinden hatte. Das BGB hat das Anerbenrecht bestehen lassen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bondengüter — (Bondenstellen; vgl. Bonde), in Schleswig Holstein solche Bauerngüter, die zu bestimmten Leistungen an den Staat verpflichtet und deswegen unteilbar waren. In Schleswig wurde durch Verordnung von 1777 bestimmt, daß einer der gesetzlichen Erben,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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